Verordnung über die Flughafengebühren: Bundesrat verabschiedet Verordnung
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Der Bundesrat hat heute über den abschliessenden Entscheid zur Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) informiert. Dabei beschloss der Bundesrat die Einführung des «Roll-Over Mechanismus».
Im März 2024 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Stakeholder Involvement zur Einführung eines Roll-Over Mechanismus am Flughafen Zürich. Im Rahmen des Verordnungsprozesses der öffentlichen Verwaltung wurde die revidierte Verordnung über die Flughafengebühren heute vom Bundesrat verabschiedet. Demzufolge beschloss der Bundesrat die Ergänzung der FGV mit einem Roll-Over Mechanismus.
Wenn sich somit in einer laufenden Periode eine Über- oder Unterdeckung ergibt, wird diese mittels Roll-Over Mechanismus auf die nächste Gebührenperiode übertragen. Dies erhöht die Aussichten auf ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis.
Nächste Schritte
Die angepassten Bestimmungen werden per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Für die aktuell laufende Gebührenperiode hingegen, welche im Jahr 2016 startete, kommt bei einer allfälligen Über- oder Unterdeckung der Roll-Over Mechanismus gemäss FGV-Revision allerdings noch nicht zur Anwendung.
Wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert, wird das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren im April 2025 starten. Die effektiven Gebührenverhandlungen beginnen daraufhin im vierten Quartal 2025. Es ist aktuell geplant, den Kapitalmarkt spätestens beim Abschluss der Gebührenverhandlungen entsprechend zu informieren.