09
Januar
2025
|
10:04
Europe/Amsterdam

«Nachtruhe-Initiative» verstösst gegen Bundesrecht und greift die Erreichbarkeit der Schweiz an

Zusammenfassung

Die «Nachtruhe-Initiative» im Kanton Zürich zielt darauf ab, die bereits heute kurzen Betriebszeiten am Flughafen Zürich um weitere 30 Minuten zu kürzen. Dies ist jedoch nicht möglich, da der Bund die Betriebszeiten abschliessend geregelt hat. Die heutigen Betriebszeiten sind zentral für die internationale Anbindung der Schweiz. Der Flughafen Zürich begrüsst deshalb, dass der Regierungsrat nun die Ablehnung der Initiative auf ganzer Linie beantragt hat.

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Der Regierungsrat hat im heute veröffentlichten Beschluss seine ablehnende Haltung gegenüber der «Nachtruhe-Initiative» deutlich gemacht. Die Initiative verstösst gegen Bundesrecht und ist nicht umsetzbar. Im vom Bund genehmigten Betriebsreglement ist festgehalten, dass der Flughafen Zürich von 06:00 bis 23:30 Uhr für den Zivilluftverkehr geöffnet ist. Die letzte halbe Stunde ist für den bewilligungsfreien Verspätungsabbau reserviert. Ein Verbot von Flügen nach 23:00 Uhr, wie es die Volksinitiative fordert, würde 30 Minuten weniger Betriebszeit bedeuten und hätte grosse Auswirkungen für die Konnektivität der Schweiz. Der Regierungsrat setzt damit ein klares Zeichen für die aktuellen Betriebszeiten am Flughafen Zürich.

Betriebszeiten sind ausschlaggebend für die internationale Anbindung

Die Flughafen Zürich AG hat eine Konzession des Bundes und damit den Auftrag, die Schweiz mit der Welt zu verbinden. Aktuell bestehen ab dem Flughafen Zürich rund 200 Direktverbindungen und das, obwohl Zürich im europäischen und interkontinentalen Vergleich bereits die kürzesten Betriebszeiten hat. Diese gute Anbindung an die Welt ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist nur dank des Drehkreuzbetriebs möglich. Für den Drehkreuzbetrieb wiederum sind die heutigen Betriebszeiten wesentlich.  

Enges Korsett nicht weiter einschränken

Die halbe Stunde zwischen 23:00 und 23:30 Uhr darf am Flughafen Zürich bewilligungsfrei für den Verspätungsabbau genutzt werden. Ohne die Möglichkeit zum Verspätungsabbau nach 23:00 Uhr könnten diverse Interkontinentalverbindungen nicht mehr zuverlässig angeboten werden. Neben den letzten Verbindungen am Abend würden auch Flüge auf Mittel- und Kurzstrecken wegfallen sowie weitere Langstreckenverbindungen am Tag, die mit denselben Maschinen bedient werden. Somit wäre die Erfüllung des Bundesauftrags an den Flughafen Zürich in Gefahr. Der Verlust der Erreichbarkeit und der volkswirtschaftliche Schaden wären gravierend.

Massnahmen gegen Verspätungen

Die Verspätungssituation war im Jahr 2024 in ganz Europa nicht zufriedenstellend. Verspätungen am Flughafen Zürich sind für die Bevölkerung, Passagiere und Flughafenbetreiberin gleichermassen mühsam. Verspätungen können unterschiedliche Ursachen haben: Wetter, Luftraumbeschränkungen und technische Gründe beeinflussen die Abwicklung des Flugbetriebs. Die Flughafen Zürich AG setzt bereits heute zusammen mit ihren Partnern eine Reihe von wirksamen Massnahmen um, um der Verspätungssituation entgegenzuwirken, und hat eben erst ein Gesuch für die Erhöhung der Lärmzuschläge in den sensiblen Nachtstunden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingereicht.

Langfristige Massnahmen für ein stabileres, weniger verspätungsanfälliges An- und Abflugregime sind aber – obschon beantragt – seit Jahren in langwierigen Verfahren blockiert. Ein wichtiger Schritt zur Deblockierung einiger Verfahren kann mit der laufenden Revision des SIL-Objektsblatts unternommen werden. Auch die vom Zürcher Stimmvolk im März 2024 angenommenen Pistenverlängerungen werden, sobald gebaut, mehr Pünktlichkeit bringen. Eine Kürzung der Betriebszeiten, wie sie von den Initianten gewünscht wird, beseitigt jedoch keine der genannten Verspätungsursachen.

Rechtsgutachten zeigt Ungültigkeit der Initiative auf

Die Nachtruhe-Initiative verstösst gegen übergeordnetes Bundesrecht, dies bestätigt ein vorliegendes Rechtsgutachten. Sie ist somit ungültig. Die Initiative macht damit in mehrfacher Hinsicht falsche Versprechen an die Bevölkerung und kostet die Steuerzahlenden viel Geld. Als nächstes ist es am Kantonsrat, die Initiative abzulehnen beziehungsweise für ungültig zu erklären.

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