Flughafen Zürich AG schliesst Gebührenverhandlungen ab
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Die Verhandlungen über die Flugbetriebsgebühren mit den grössten Fluggesellschaften sowie Interessenvertretungen enden mit einer Einigung. Die neue Gebührenperiode beginnt voraussichtlich am 1. Oktober 2026. Die Gebühren werden für die Nutzer des Flughafens Zürich in Zukunft rund 10% tiefer ausfallen. Die Kapitalverzinsung (WACCs) erhöht sich um 0.5 Prozentpunkte auf 5.5%. Die Einigung schafft für alle betroffenen Parteien Planungssicherheit und ist ein starkes partnerschaftliches Ergebnis der Flughafennutzer am Flughafen Zürich.
Die aktuelle Gebührenperiode am Flughafen Zürich begann im September 2016. Während der COVID‑19‑Pandemie wurde im Jahr 2020 eine Vereinbarung mit den Flughafennutzern erzielt, welche eine Verlängerung vorsah. Durch die Vereinbarung konnten die ausserordentlichen Auswirkungen der Pandemie berücksichtigt und die Kapitalkosten im regulierten Bereich trotz der COVID‑19‑Krise weitestgehend gedeckt werden. Am 1. April 2025 wurde das Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren für die nächste Gebührenperiode eröffnet.
Die Verhandlungen hatten am 1. Oktober 2025 begonnen und dauerten rund vier Monate. An den Verhandlungen haben Swiss International Air Lines AG, easyJet Europe Airline GmbH, eine Vertretung der Linienfluggesellschaften, eine Vertretung der Geschäftsluftfahrtgesellschaften, eine Vertretung der Leichtaviatik/Luftsport, sowie eine Vertretung der Speditionsunternehmen teilgenommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verhandlungen als Beobachter begleitet.
Damit die Flughafen Zürich AG die angemessene Kapitalverzinsung in der aktuellen 10-jährigen Gebührenperiode nahezu vollständig erreicht, beginnt die neue Gebührenperiode voraussichtlich am 1. Oktober 2026. Das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) Art. 20ff. wird voraussichtlich vier Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Gebührenreglements eröffnet. Zur Feststellung des kumulierten Ergebnisses wird der Wert der angemessenen Kapitalverzinsung (WACCs) ab dem 1. Oktober 2026 von 5.0% auf 5.5% erhöht. Allfällige Unter- oder Überdeckungen aus einer Gebührenperiode werden künftig durch den Roll-Over-Mechanismus (Art. 18 FGV) in der nachfolgenden Gebührenperiode berücksichtigt, womit eine nachhaltige Deckung der Kapitalkosten für die Flughafen Zürich AG gewährleistet wird.
Mit der Einführung der neuen Flughafengebühren profitieren Passagiere und Fluggesellschaften von tieferen Kosten. Dank der erfreulichen Passagierentwicklung und der Kosten- und Investitionsdisziplin der Flughafen Zürich AG kann trotz der Gebührenreduktion die Kostendeckung im regulierten Bereich beibehalten werden. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden. Insgesamt werden die Gebühren für die Nutzer des Flughafens Zürich rund 10% tiefer ausfallen. Die wichtigsten Änderungen im neuen Gebührenreglement sind:
Passagierbezogene Gebühren
Die passagierbezogenen Gebühren betragen neu CHF 30.40 pro abfliegendem Lokalpassagier und CHF 14.00 pro abfliegendem Transferpassagier. Damit sinken die passagierbezogenen Gebühren im Vergleich zur aktuellen Gebührenperiode um durchschnittlich 13%.

Weitere Gebühren
Bei den flugereignisbezogenen Gebühren wird das Nutzungsentgelt für das Gepäcksystem künftig in die Landegebühren integriert, womit eine reduzierte Komplexität und eine vereinfachte Verrechnung erreicht werden können. Die Landegebühren werden folglich steigen. Die neuen Lärmgebühren, welche zusätzliche Lärmzuschläge sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen vorsehen und bereits im April 2025 durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügt wurden, treten ebenfalls mit dem neuen Gebührenreglement in Kraft.
Nächste Schritte
Falls keine Änderungsanträge eingehen, gilt das neue Gebührenreglement wie vereinbart ab dem 1. Oktober 2026.