Verordnung über die Flughafengebühren: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) startet Vernehmlassung
Im Vorschlag des BAZL ist vorgesehen, dass anstatt bisher 30% neu 50% des ökonomischen Mehrwertes aus dem kommerziellen Bereich auf der Luftseite und anstatt bisher 30% neu 75% der Parkingerträge für eine Quersubventionierung (Transferzahlung) der regulierten Erträge abgeschöpft werden sollen. Nicht angepasst werden soll demgegenüber die Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung für die Flughafenbetreiberin, was aufgrund der anhaltenden Tief- bzw. Negativzinsen in der nächsten Gebührenperiode zu tieferen kalkulatorischen Kapitalkosten führen würde.
Würde der Vorschlag des BAZL umgesetzt und findet keine Anpassung bei der Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung statt, würden die aviatischen Erträge am Flughafen Zürich in der nächsten Gebührenperiode um rund 25% tiefer ausfallen.
Die Flughafen Zürich AG wird sich im Rahmen der Vernehmlassung dezidiert gegen eine Erhöhung der Transferzahlung und für eine nachhaltige Rendite einsetzen, die es auch langfristig erlaubt, die zum Erhalt der Qualität, Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Erreichbarkeit notwendigen Investitionen zu tätigen. Unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen in der Schweiz wird eine Kapitalverzinsung von mindestens 5% als adäquat erachtet. Liegt die Kapitalverzinsung für die nächste Gebührenperiode tiefer, oder wird eine Erhöhung der Transferzahlung gegenüber der heutigen Regulierung vorgenommen, wird die Flughafen Zürich AG den aktuellen Investitionsplan (CAPEX) überarbeiten. Insbesondere sind die aviatischen Entwicklungsprojekte in Zürich zu überdenken und gegebenenfalls zu sistieren.
Der abschliessende Entscheid zu einer Anpassung der Flughafengebührenverordnung liegt beim Gesamtbundesrat. Die neuen Gebühren werden nicht vor 2020 in Kraft treten.