Schneesturm blieb aus – keine ausserordentlichen Südanflüge am Wochenende
Für das vergangene Wochenende waren seltene Verhältnisse mit Schnee und Sturmböen vorhergesagt worden. Unique (Flughafen Zürich AG) hatte deshalb beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorsorglich beantragt, von Freitag bis Montag ausnahmsweise tagsüber den Luftraum im Süden aktivieren und die Piste 34 für Landungen benützen zu können. Das BAZL hatte den Antrag aus Sicherheitsgründen gutgeheissen. Weil die erwarteten Wetterverhältnisse aber ausblieben, musste die Flughafenbetreiberin nicht auf die vorsorglich erteilte Erlaubnis zurückgreifen.
Nur in Ausnahmesituationen
Landungen von Süden auf die Piste 34 sind wegen der Deutschen Durchführungsverordnung (DVO) von 6 bis 7 Uhr morgens an Wochentagen beziehungsweise von 6 bis 9 Uhr an Wochenenden und an Deutschen Feiertagen vorgesehen. Es kann aufgrund von gewissen Wetterverhältnissen vorkommen, dass der Flughafen Zürich auch abends von Süden her angeflogen wird. Zu diesen zählen zum Beispiel Biswinde oder schlechte Sichtverhältnisse, welche Ostanflüge verunmöglichen.