Lärmfünfliber wird sistiert: Tiefere Gebühren am Flughafen Zürich
Aufgrund der Verfügung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) über die Flugbetriebsgebühren vom November 2013, wird der Lärmfünfliber ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr erhoben. Die Gebühren für abfliegende Passagiere werden somit in Zukunft tiefer ausfallen, was das Gesamtsystem entlastet.
Der Lärmfünfliber ist eines der Instrumente, über die der Fluglärmfonds finanziert wird. Aus dem Fonds werden Kosten refinanziert, welche durch Fluglärm anfallen. Der Fluglärmfonds verfügt nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken, insbesondere in Anbetracht der lärmabhängigen Landegebühren, welche weiterhin in tiefer zweistelliger Millionenhöhe dem Lärmfonds zufliessen.
In der Verhandlung über die Flughafengebühren konnte vergangenen August zwischen den Verhandlungspartnern keine Einigung erzielt werden, woraufhin das BAZL eine Verfügung erlassen hat. Teile der Verfügung wurden vom Board of Airline Representatives, der Swiss sowie weiteren Fluggesellschaften aus der Lufthansa-Gruppe angefochten. Der Lärmfünfliber ist davon nicht betroffen.
Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen sowie die ab dem 1. Februar 2014 gültigen Gebühren auf:
Lokalpassagiere in CHF | heute | ab 1.2.2014 |
Passagiergebühr | 21.00 | 21.00 |
Sicherheitsgebühr | 14.50 | 14.50 |
Lärmgebühr (Lärmfünfliber) | 5.00 | 0.00 |
PRM-Gebühr | 0.90 | 0.90 |
Total | 41.40 | 36.40 |
Transferpassagiere in CHF | heute | ab 1.2.2014 |
Passagiergebühr | 8.00 | 8.00 |
Sicherheitsgebühr | 10.00 | 10.00 |
Lärmgebühr (Lärmfünfliber) | 5.00 | 0.00 |
PRM-Gebühr | 0.90 | 0.90 |
Total | 23.90 | 18.90 |