Entscheid des Bundesgerichts zu den Entschädigungsgrundsätzen bei Südanflügen
Zudem hat das Bundesgericht in diesem Zusammenhang über grundsätzliche Fragen zur Entschädigung von Grundeigentümern, deren Liegenschaft bei Südanflügen direkt überflogen wird, entschieden.
Dieses Urteil des Bundesgerichts ist für die Flughafen Zürich AG positiv. Mit dem Entscheid wurden wichtige offene Fragen im Zusammenhang mit formellen Enteignungsentschädigungen aufgrund von Fluglärm in letzter Instanz geklärt und damit die Rechtssicherheit massgeblich erhöht. Die Flughafen Zürich AG schätzte die totalen Kosten im Zusammenhang mit Fluglärm bisher auf CHF 840.6 Mio. Diese Schätzung war bis zum vorliegenden Urteil noch mit erheblichen Unsicherheiten bezüglich der abschliessenden Haltung der Rechtsprechung zu gewissen Fragen verbunden. Das nunmehrige Urteil hat zentrale Annahmen der bisherigen Schätzung und insoweit auch die Schätzung selber in wesentlichen Teilen bestätigt. Die detaillierten Auswirkungen des vorliegenden Urteils auf die geschätzten Lärmkosten werden genauer analysiert.