BAZL verfügt Gebühren am Flughafen Zürich
Mit der am 03. Mai 2016 erlassenen Verfügung genehmigt das BAZL die von der Flughafen Zürich AG beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den Fluggesellschaften voraus. Sofern die Verfügung rechtskräftig wird, können diese per 01. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig.
Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren Passagiere und Flug-gesellschaften von tieferen Kosten (vgl. News Flash No. 18/2015). Dank der erfreulichen Passagierentwicklung und der Kosten- und Investitionsdisziplin der Flughafen Zürich AG kann trotz der Gebührenreduktion die Kosten-deckung im regulierten Bereich beibehalten werden. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden.
Auch Lande- und Flugzeugabstellgebühr betroffen
Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäss Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche neu über Gewichtsklassen erfolgt.