Ankündigung einer punktuellen Revision der Verordnung über die Flughafengebühren
Nebst kleineren Bereinigungen und Anpassungen bezüglich Struktur und Ablauf des Verfahrens zur Festlegung der Gebühren ist auch eine Erhöhung der Transferzahlungen zur Finanzierung der Kosten des Segments Flugverkehr gemäss Art. 34 FGV vorgesehen.
Weitere wesentliche Anpassungen sind nicht beabsichtigt. Das BAZL stellt gegen Ende 2018 ein Stakeholder Involvement in Aussicht. Gemäss heutiger Planung wird die überarbeitete FGV im Sommer 2019 in Kraft gesetzt.
Die Flughafen Zürich AG begrüsst die Verbesserung der heutigen Verordnung in Bezug auf den Ablauf des Verfahrens zur Festlegung der Gebühren, bedauert aber die einseitig zu Gunsten der Fluggesellschaften vorgesehene Erhöhung der Transferzahlung aus dem nicht-regulierten Geschäftssegment für die Festlegung der Gebührenhöhe.
Im Rahmen des Stakeholder Involvements wird sich die Flughafen Zürich AG weiterhin dafür einsetzen, dass zukünftige langfristige Investitionen in die aviatische Infrastruktur der Schweiz einer angemessenen Refinanzierung über Flugbetriebsgebühren unterliegen.